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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Sanja Schreiner
Fotografie, Vermietung von Fotoequipment. Jauerstr, 67
90473 Nürnberg
Kontakt
Telefon: 017643625388
E-Mail: service-sanjaschreiner@gmx.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de
Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten
passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie
persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen
Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
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Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten
können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um
Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-
Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit
des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere
Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer
gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder
Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben,
können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter
bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
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1. Datenschutz auf einen Blick Allgemeine Hinweise
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AGB
1. GELTUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vermietung von Fotoboxen durch SmileBOX :), Sanja Schreiner, Jauerstraße 67, 90473 Nürnberg, Deutschland.
1.2. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter erkennt diese schriftlich an. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
1.3. Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme des Angebots kann schriftlich (z.B. E-Mail) oder mündlich (z.B. telefonisch oder im persönlichen Gespräch) erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung zustande.
2. LEISTUNG
2.1. Der Anbieter erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle, zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Mitarbeiter des Anbieters sind zu gesonderten Zusagen, die die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt. 2.2. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Geräten (Fotobox) und deren Betreuung beim Auf- und Abbau sowie der Einrichtung durch Personal.
2.3. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
2.4. Einen Erfolg seiner Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet der Anbieter nicht.
3. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
3.1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte. Der Auf und Abbau erfolgt nach Absprache. Der Abbau erfolgt jedoch bei weiterer Vermietung am Abbautag so, dass die nächste Vermietung zeitlich erreichbar für den Vermieter ist. Der Vermieter teilt dies dem Mieter schnellstmöglich nach Buchung nach der Auftragsbestätigung des anderen Mierters mit. Sollte es zeitliche Einschränkungen des Vermieters für die Auf und Abbuazeiten geben so teilt der Vermieter es dem Mieter unverzüglich mit.
3.2. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Anbieter angezeigt wird. Die Kosten für notwendige Genehmigungen zur Anfahrt (z.B. Einfahrt Messegelände) sowie evtl. Eintrittskosten oder notwendige Ausweise sind vom Auftraggeber zu tragen und dem Vermieter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Zudem sind die Anlieferungswege von einer geeigneten Parkmöglichkeit zum Aufstellungsort möglichst gering zu halten (maximal 50m). Sollte der Weg weiter sein muss der Auftraggeber eine Person bereitstellen, die bei der An-/Ablieferung behilflich ist. Diese Person wird vom Vermieter angeleitet.
3.3. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen. Keine Mitbenutzung durch andere Geräte oder Generatoren.
3.4. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos gemäß Ziff. 4.1. geben. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des Mietgegenstandes und des Equipments. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, den Mietgegenstand vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen.
4. NUTZUNGSRECHTE UND -ARTEN
4.1. Der Vermieter überträgt das einfache Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet die private Nutzung. Sie dürfen die Bilder nutzen und weitergeben (Social-Media, Druck, usw), jedoch nicht verändern (z.B Bildausschnitt, Farbkomposition, Bearbeitung) oder diese für kommerzielle Zwecke verwenden (Veröffentlichungen auf der Websiten o.ä. erlaubt) Bei der Weiterverbreitung der Bilder sind sie verpflichtet den Urheber (www.SmilePortraits.de) explizit zu nennen. Die Veränderung oder Entfernung des Logos respektive Wasserzeichen ist untersagt. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Mieter gestattet.
4.1.1. Der Vermieter verpflichtet sich die entstandenen Bildwerke nicht an Dritte weiterzugeben, außer dies betrifft die Speicherung der Daten im Kundensinne. (z.B Onlinegalerien, Festplatten). Die Medien dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters und der Veranstaltungsteilnehmer von Vermieter genutzt werden. (z.B. Internetseiten, Soziale Netzwerke). Ausnahmen sind in 4.3 AGB geregelt.
4.2. Hinweis: 4.2 der AGB wird nur bei einzelnen Veranstaltungen angewendet, um die Bilder zu Werbezwecken nutzen zu können. Im normalen Mietvertrag findet dies keine Anwendung. Nach ausdrücklicher und neben den Mietvertrag Einwilligung des Mieters räumen die Veranstaltungsteilnehmer dem Anbieter durch die Nutzung des Fotoautomaten und dem Kunden ein widerrufliches, nicht übertragbares, weltweit gültiges, dauerhaftes Recht ein, das jeweils angefertigte Bild, insbesondere auf den vom Anbieter und/oder Kunden betriebenen Internetseiten (z.B.www.smileportraits.de) und Seiten von sozialen Netzwerken des Anbieters (z.B. facebook.com/instagram.de) und/oder des Kunden öffentlich zugänglich zu machen. Dies muss durch einen seperaten Vertrag geregelt werden, die Veranstaltungsteilnehmer müssen bei der Nutzung der Fotobox eine ausdrückliche Zustimmung erteilen.
4.3. Die Veranstaltungsteilnehmer können schriftlich der vorgenannten Nutzung ihres eigenen Bildes jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht.
5. VERGÜTUNG
5.1. Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Angebot.
5.2. Die Vergütung des Anbieters erfolgt entweder durch Vorkasse spätestens zehn Arbeitstage vor dem vereinbarten Mietzeitraum. Wurde mit dem Kunden eine abweichende Zahlungsart schriftlich vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Anzahlung bis zu 50% der vereinbarten bei Abschluss des Vertrages gegen Rechnung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
5.3. Die Vergütung ist das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand soweit nicht anders vertraglich geregelt wurde. Zusätzliches Verbrauchsmaterial wie Fotopapier o.ä. wird gesondert nach Verbrauch berechnet. Nicht verbrauchtes Verbrauchsmaterial wird nicht vergütet.
5.4. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)angaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Kundenangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern, ist der Anbieter zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.
5.5. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen.
5.6. Die An- und Abfahrt für den Auf- und Abbau wird je zusätzlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) eine Pauschale von 0,50 Euro berechnet. Sollten Parkgebühren für die Auf und Abbauzeiten anfallen, werden diese nach der Veranstaltung dem Kunden in Rechnung gestellt.
5.7. Sollte die Vergütung nicht spätestens am Veranstaltungstag erbracht werden bedarf es keiner gesonderten Mahnung für die Inverzugsetzung des Schuldners.
6. KÜNDIGUNG DURCH KUNDEN
6.1. Kündigt der Kunde den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes: Die Vergütung gemäß Ziff. 5.1. ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung
6.1.1. bis 8 Wochen vorher in Höhe von 20%
6.1.2. bis 6 Wochen vorher in Höhe von 25% 6.1.3. bis 4 Wochen vorher in Höhe von 30% 6.1.4. bis 2 Wochen vorher in Höhe von 50% 6.1.5. bis 1 Woche vorher in Höhe von 75% 6.1.6. bis 2 Tage vorher in voller Höhe 6.2. Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen wie der eigene Hintergrund) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit der Anbieter deren Erbringung nachweisen kann. Für die Anfertigung des individuellen Hintergrundes wird im Kündigungsfall und bei bereits erfolgter Produktion der volle Preis sofort fällig.
7. LEISTUNGSSTÖRUNG
7.1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag unberührt.
7.2. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Anbieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Anbieters nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
7.3. Der Anbieter ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter des Anbieters gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
7.4 Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, überdurchschnittliche Verkehrsbehinderung, technisches Versagen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
8. HAFTUNG / GEFAHRÜBERGANG / RÜCKGABE
8.1. Die Gefahr geht mit der Lieferung der Fotobox an den Mieter über.
8.2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die in Ziff. 4.1. genannten hinaus, obliegt dem Kunden.
Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen
sachgemäße Verwendung verantwortlich.
8.3. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
8.4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.
8.5. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.
8.6. Der Kunde haftet für alle von ihm vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an der
angemieteten Fotobox und der Ausrüstung entstehen. Bei Schäden und Verlusten haftet er nach gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:
8.6.1. Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten
bestimmt werden kann
8.6.2. Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19 %
zu erstatten; Bemessungssumme für die volle Erstattung ist 3.500,- Euro
8.6.3. Bergungs-und Rückführungskosten
8.6.4. Gutachterkosten
8.6.5. Wertminderung
8.6.6. Dem Vermieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
8.6.7. Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
8.6.8. Wiederbeschaffungskosten für Accessoires und Dekomaterialien wie Hüte, Brillen, Perücken, etc.
8.7. Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemietete Fotobox durch den Vermieter. Es ist vom Kunden zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Fotobox durch die private Haftpflichtversicherung des Kunden oder die Betriebshaftpflicht bei Firmen die Haftung
übernimmt.
8.8. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache, jedoch höchstens den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.
8.9. Die Mietgegenstände sind bei Abholung oder Rückgabe vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gegebene Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt.
8.10. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände. 8.11. Bei Anlieferung und Abholung wird der Vermieter oder sein berechtigtes Personal zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll ausfüllen, welches vom Mieter bei Anlieferung und Abholung zu unterzeichnen ist.
9. DATENÜBERMITTLUNG UND -ARCHIVIERUNG / WEBGALERIE
9.1. Sofern vom Kunden Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten.
9.2. Die Daten werden vom Anbieter mindestens ein Jahr archiviert. Der Anbieter leistet keinerlei Ersatz für verloren gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wiederhergestellt werden müssen, ist dies Sache des Kunden. Der Vermieter darf die Bilder nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung zu Werbezwecken nutzen, dies muss in einem gesonderten Vertrag (ausdrücklich nicht dem Mietvertrag) geregelt sein.
9.3. Der Vermieter stellt dem Mieter über die Dauer von 12 Monaten eine passwortgeschützte Webgalerie zur Verfügung, über welche die Einsicht und Download alle entstandenen Bilder möglich ist. Die Server der Onlinegalerie befinden sich, nach eigenen Angaben des Anbieters, ausschließlich in Deutschland. Mit Ablauf des zwölften Monats wird die Webgalerie ohne weitere Nachricht an den Mieter gelöscht.
9.4. Das Passwort liegt am Tag der Veranstaltung aus. Eine Karte wird seitlich an der Fotobox angeklebt. Die Veranstaltungsteilnehmer können sich diese z.B. mit ihrem Smartphone abfotografieren. Von Seiten des Vermieters wird dieses Passwort keiner weiteren Person mitgeteilt. Auf Wunsch ist auch eine einmalige Übermittlung per E-Mail an den Mieter mit dem Passwort möglich.
9.5. Der Vermieter übernimmt keine Gewährleistung für den Datenschutz in den Galerien.
9.6. Der Vermieter darf den Firmennamen/ oder die Vornamen der Mieter zu Werbezwecken verwenden, insofern nicht widersprochen wurde. Die Firma oder Privatpersonen können schriftlich der vorgenannten Nutzung jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht.
10. MIETBEDINGUNGEN
10.1. Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
10.2. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Geräte und endet mit deren Rückgabe.
10.3. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
10.4. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrquellen abzusichern.
10.5. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung während des Gebrauches Sorge zu tragen.
10.6. Die Mietsache darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden.
10.7. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter (siehe Ziff. 8.6.). Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
10.8. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen (Siehe Ziff. 8.6.).
10.9. Bei Kopplung der Mietsache(n) mit technischem Equipment, welches nicht im Mietvertrag als Mietsache aufgezählt ist, ist eine Haftung des Vermieters für Nichtfunktionieren sowie für alle dadurch entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen.
10.10. Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter Einstellungen an der Mietsache zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software und dem Aufbau der kompletten Anlage.
10.11. Dem Vermieter ist Werbung in jeglicher Art zu gestatten.
10.12. Sollte es einen technischen Defekt im Betrieb geben, bemüht sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz (Falls vorhanden) zu sorgen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eine Sollte es einen technischen Defekt im Betrieb geben, bemüht sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz (Falls vorhanden) zu sorgen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf Mietminderung. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
11. DATENSCHUTZ
11.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können auf Datenträgern gespeichert werden. Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
11.2. Nutzt oder verarbeitet der Kunde die durch den Anbieter erhobenen personenbezogenen Daten nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten, so ist dieser für die Einhaltung der Vorschriften gemäß §11 BDSG verantwortlich. Der Anbieter wird den Kunden hierbei unterstützen und alle notwendigen Informationen – insbesondere über die gemäß §9 BDSG geforderten Maßnahmen – bereitstellen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Die Fotos, USB Stick und etwaige individuell
angefertigte Optionen gehen nach der Veranstaltung in das Eigentum des Mieters über.
12.2. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos zusätzlich im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden nicht regulär ausgelesen und automatisch nach der Rückkehr der Fotobox vom Gerät gelöscht. Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.
12.3. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist nach Wahl des Anbieters ausschließlich Nürnberg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten.
12.4. Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt.
12.5. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 12.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Leistungserbringungen im Ausland.
12.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars wie vereinbart über. Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt bei dem Mieter. Somit haftet SmileBOX 🙂 nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Für Veröffentlichungen wie beispielsweise in der zur Verfügung gestellten Onlinegalerie ist der Auftraggeber verantwortlich.